Hi,
Spam und Virenmails automatisch löschen zu lassen ist ja technisch kein Problem. Mir geht es mehr um die rechtliche Seite. Ronka erwähnte mal ein paar gesetzliche Richtlinien - ich kann nur nichts dazu finde :cry: (TDDSG ???)
Hintergrund:
In einem Kundenprojekt habe ich gerade eine Viruswall installiert und (mit Zustimmung der GF) entsprechend konfiguriert, daß alle "bösen" Mails gelöscht werden. Ich will mir das nur noch schriftlich bestätigen lassen und benötige die entsprechenden Richtlinien und Paragraphen. Hat da jemand was griffbereit ???
Danke