Mailfile beim Firmenwechsel sichern

  • Hallo zusammen,


    ich werde demnächst meine Firma wechseln und mich selbständig machen.
    Im Lauf der 7 Jahre in meinem alten Unternehmen habe ich ein enormes mailfile angesammelt, worauf ich später noch gerne zurückgreifen möchte. Im Office habe ich notes 8.5, auf meinem häuslichen PC notes 6.5 und bin per Durchgansserver verbunden. Auch habe ich eine lokale Replik meines mailfiles auf dem häuslichen (privaten) PC.


    Frage: Wie kann ich mein mailfile auch nach dem Ausscheiden aus meiner alten Firma sichern, so dass es auch auf anderen notes-Installationen gelesen werden kann?? Bzw. wo kann ich nachlesen, wie das geht? Ich kenne mich mit dem dateisystem von notes nicht besonders gut aus; weiss nur, dass es verschlüsselt isst und über eine ID-Datei zu entschlüsseln geht. Oder kann ich da notes-mailfile in ein offenes E-Mail Format (z.B. einzelne eml-Dateien) konvertieren, damit ich die in meiner Thunderbird-Umgebung öffnen bzw. lesen kann und auch beim nächsten oder übernächsten Systemwechsel noch mitnehmen kann, ohne notes zum installieren.


    Danke für jeden HInweis und schönen Abend




    Gerd

  • Bist du sicher, dass dein Noch-Arbeitgeber das witzig finden würde?

    Life is not a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well-preserved body, but rather to skid in broadside, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming "Wow, what a ride!!! :evil:
    Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen - Walter Röhrl

  • Mein "Noch-Arbeitgeber" ist insolvent, Der Insolvenzverwalter versucht Knete zu retten, wo noch möglich. Und unsere IT-Abteilung ist - bis auf einen Abwickler, der aber keine Ahnung von Notes hat, nicht mehr vorhanden. Ich rechne täglich damit, dass der Sch... ausfällt, will aber noch vorher meine Daten, Kontakte, mails etc. retten, ohne tonnenweise Ausdrucke anzufertigen, da diese Daten Connections für meine kommenden Selbständigkeit enthalten.

  • Und genau darauf wollte RockWilder hinweisen:


    Die Mails, Kontakte,... gehören primär mal der Firma. Und wenn du da was mitnehmen willst brauchst du deren Erlaubnis.
    In diesem Fall dann die Erlaubnis des Insolvenzverwalters.
    Sonst kannst du dir nachher noch eine Klage einhandeln, die dich viel Geld kosten kann.

  • Der Insolvenzverwalter ist Jurist. Glaube kaum, dass der mir sagen kann, wo man jemanden finden kann, der Notes-Dateien sichert. Habe jetzt erstmal die names.nsf, my-Name.nsf, a-myname-nsf und myname.id aus dem Benutzerprofil \AppData\Local\Lotus\Notes\Data\ gesichert und werde mal versuchen, die irgendwie ins eml-format zu bekommen. Vielleicht klappts ja.


    PS:
    Was passiert eigentlich mit meiner lokalen Notes-Version, wenn der Firmen-Rechner mit dem Domino-Server abgeschaltet wird. Die Notes-Version auf dem privaten PC war ja vom Arbeitgeber erlaubt; der stellte ja sogar das Prog zum Download ins Intranet.

  • Es ging nicht um das Konvertieren von Daten, sondern darum, dass die Daten der Firma gehören und du abklären musst, ob du sie mitnehmen und verwenden darfst. Insbesondere, wenn du sie dafür verwendest, dein eigenes Geschäft aufzuziehen.
    Die Frage nach der lokalen Notesinstallation ist ebenso schnell beantwortet, wie die Frage nach der Mitnahme der Daten: bekanntermaßen ist es eine zu lizensierende Software. Hast du keinen gültigen Lizenzschlüssel, hast du die Installation rückstandsfrei von allen Rechnern zu entfernen. Steht so in der EULA, lies nach. Auf den Unterschied zwischen Intranet und Internet muss ich jetzt nicht gesondert eingehen, oder?


    Vorbehaltlich der schriftlichen Einwilligung des Insolvenzverwalter zur Verwendung der Daten und Überlassung eines gültigen Lizenzschlüssels, ist das, was du hier tust, schlicht Diebstahl. Du bittest uns um Anleitung dazu und gehst auch noch hausieren damit, dass dich das alles nicht schert. Obwohl du darauf explizit hingewiesen wurdest!


    Ich kann nur hoffen, das du darüber noch einmal eingehend nachdenkst, bzw. die notwendigen Erlaubnisse einholst, andernfalls der Jurist sein Geld wert ist....

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  • Fakt ist:
    Der Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern die Installationsfassung von Lotus Notes im Intranet zur Verfügung gestellt, mit der Erlaubnis, dies auf privaten PC zu installieren und auch eine Anleitung hierzu als pdf (Konfiguration Durchgangsserver) mitgeliefert. D.h., die Software ist legal (oder erlischt die Lizenz, wenn die Firma erloschen ist?)


    Fakt ist ebenso:
    Die Dateien bzw. mails sind zwar im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden, aber unterliegen einem höherwertigen Datenschutz. Z.B auch Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen Sachbearbeiter der Firma und Kunden. Vergleichbar einem Arztbrief, dessen Inhalt sich ausschließlich auf ein Arzt-Patienten-Verhältnis bezieht und auch beim Konkurs der Klinik nicht ins Nutzungsrecht des Insolvenzverwalters übergeht.


    Fakt dürfte auch sein:
    Über vertrauliche Absprachen zwischen Sachbearbeiter und Kunden wird der Sachbearbeiter zwar seinen unmittelbaren Vorgesetzten (z.B. Abteilungsleiter) informieren, aber ganz sicher nicht die oberste Unternehmensführung, (die andere Sorgen hat). Der Insolvenzverwalter als Vertreter der obersten Unternehmensführung darf meiner Einschätzung nach weder über Inhalt noch Tatsache bestehender vertraulicher mails in Kenntnis gesetzt werden, da dieses einen Vertrauensbruch ggü. dem externem Kunden darstellen würde.


    Einen Rechtsverstoß vermag ich nicht zu erkennen. Vielleicht sollte sich tatsächlich ein Jurist hiermit mal befassen.

  • Fakt ist:
    Der Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern die Installationsfassung von Lotus Notes im Intranet zur Verfügung gestellt, mit der Erlaubnis, dies auf privaten PC zu installieren und auch eine Anleitung hierzu als pdf (Konfiguration Durchgangsserver) mitgeliefert. D.h., die Software ist legal (oder erlischt die Lizenz, wenn die Firma erloschen ist?)


    Aber selbstverständlich. Die Lizenz ist auf die Firma ausgestellt und nicht auf eine natürliche Person. Und selbst wenn: dann wirst du dieser Person halt die Lizenzgebühren erstatten dürfen. Du glaubst jetzt nicht ernsthaft, dass aus Insolvenzen hervorgegangene "herrenlose" Software, plötzlich Public Domain wird, oder? Wenn dem so wäre, würde Mickischrott nie wieder eine Windoof-Lizenz an den Mann bringen können.
    Ich schlage vor, du beschäftigst dich mal ein wenig mit Lizenzrecht.


    Ich nehme an, der Arbeitgeber hat den Download ausschließlich zum dienstlichen Zweck gestattet. Ist das Dienstverhältnis beendet, erlischt auch die Erlaubnis. Ob die Firma in Konkurs geht oder der Arbeitnehmer kündigt oder gekündigt wird: das Dienstverhältnis ist unzweifelhaft beendet, somit ist auch die Erlaubnis hinfällig. Versteht sich eigentlich von selbst.


    Zitat

    Fakt ist ebenso:
    Die Dateien bzw. mails sind zwar im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden, aber unterliegen einem höherwertigen Datenschutz. Z.B auch Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen Sachbearbeiter der Firma und Kunden. Vergleichbar einem Arztbrief, dessen Inhalt sich ausschließlich auf ein Arzt-Patienten-Verhältnis bezieht und auch beim Konkurs der Klinik nicht ins Nutzungsrecht des Insolvenzverwalters übergeht.


    Nein, aber ggf. einem "Nachfolger", sprich: einem anderen Arzt, der die Praxis, inkl. Patienten übernimmt.
    Alles was bisher der Firma gehörte, gehört nun dem Konkursverwalter. Auch und insbesondere vertrauliche Daten. Dazu gehören naturgemäß Geschäftskontakte, von wenigen Ausnahmen abgesehen sämtliche Mails, sowie geistiges Eigentum. Darunter fallen naturgemäß u.a. auch Mails, aber auch bspw. sämtliche im Rahmen des Dienstverhältnis erstellte Software.
    Jedes Unternehmen lässt sich von seinen Ansgestellten eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben. Die bezieht sich nicht nur darauf, dass keine Betriebsinterna, bzw. Absprachen mit Kunden oder Lieferanten nach außen weitergetragen werden. Sie bezieht sich auch auf den Umgang mit Software, die zum Dienstzwecke zur Verfügung gestellt wird. In dieser Vereinbarung sind auch arbeits- und zivilrechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen aufgeführt.


    Zitat

    Fakt dürfte auch sein:
    Über vertrauliche Absprachen zwischen Sachbearbeiter und Kunden wird der Sachbearbeiter zwar seinen unmittelbaren Vorgesetzten (z.B. Abteilungsleiter) informieren, aber ganz sicher nicht die oberste Unternehmensführung, (die andere Sorgen hat). Der Insolvenzverwalter als Vertreter der obersten Unternehmensführung darf meiner Einschätzung nach weder über Inhalt noch Tatsache bestehender vertraulicher mails in Kenntnis gesetzt werden, da dieses einen Vertrauensbruch ggü. dem externem Kunden darstellen würde.


    Das ist jetzt ein Witz, oder?
    Alle Absprachen, die durch ein Dienstverhältnis zustande kamen, bzw. die daraus entstandenen Resultate, gehören dem Unternehmen und nun halt dem Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter darf natürlich nicht zu Kunde A gehen und ihn über Details von Lieferbedingungen oder Rabattmargen des Unternehmens mit Kunde B in Kenntnis setzen. Das ist aber auch gar nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass jedes einzelne Bit auf einer Festplatte und jedes Blatt Papier im Drucker dem Unternehmen gehörte und nun in die Verfügungsmasse des Insolvenzverwalters übergegangen ist.
    Im Übrigen begehst du potentiell den Vertrauensbruch, wenn du Mails und Kontakte, die -sehr wahrscheinlich- sensible Daten enthalten, einfach krallst und auf dieser Basis selbst ein Geschäft aufziehst. Wie wäre denn deiner Ansicht nach sichergestellt, dass nicht du zum Kunden A gehst und über Kunde B "plauderst"?


    Zitat

    Einen Rechtsverstoß vermag ich nicht zu erkennen. Vielleicht sollte sich tatsächlich ein Jurist hiermit mal befassen.


    Nicht "mal", sondern unverzüglich. Im Zuge dessen kannst du ihn auch gleich über deine "Sicherungen" in Kenntnis setzen und deine Pläne, wie du sie zu verwenden gedenkst.

    Life is not a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well-preserved body, but rather to skid in broadside, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming "Wow, what a ride!!! :evil:
    Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen - Walter Röhrl

  • Zitat

    Der Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern die Installationsfassung von Lotus Notes im Intranet zur Verfügung gestellt, mit der Erlaubnis, dies auf privaten PC zu installieren und auch eine Anleitung hierzu als pdf (Konfiguration Durchgangsserver) mitgeliefert. D.h., die Software ist legal


    Dann Frage ich mich, weshalb Du im Büro 8.5.x benutzt und zu Hause 6.5.x. Nur mal angenommen, alles wäre legal und Du dürftest alles: die ODS Version der Maildatenbank könnte dafür Sorgen, dass Du zu Hause diese garnicht aufbekommst, genauso die lokale Verschlüsselung und die ACL. Das müsstest Du alles erst einmal korrigieren.
    Zur Lizenz: Deine Firma bezahlte Lizenzgebühren jählich an IBM. Wenn Du dies für das Notes, welches Du privat nutzt, nicht tust, ist die Nutzung der Software nicht legal.

  • @ RockWilder:
    Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich denke, das erklärt alles. Und kein Richter wird wohl eine Durchsuchung des häuslichen PC (Hausdurchsuchungsbeschluss) wegen mitgenommener und nicht gelöschter mailfiles unterschreiben. Glaube also kaum, dass das SEK im Morgengrauen an der Wohnungstür klingelt um die häuslichen PCs zu beschlagnahmen.
    Und für den Insolvenzverwalter gilt: Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß.


    @ MichaelB:
    In der Firma lag sowohl 6.5 als auch 8.5 auf dem Server für die häusliche Installation. Ich habe noch zu 6.5 Zeiten in der Firma angefangen, wobei die Firmen PC auf 8.5 upgedatet wurden, die Privat-PC aber mit 6.5 weiter betrieben werden konnten.



    PS:
    Systools hat übrigens ein nettes Prog für 190$ im Angebot, dass nsf-dateien in eml-Dateien umwandelt und prächtig funzt. Passenden crack bzw. keygen gibt's hierfür wohl nicht; die Demo konvertiert nur die ersten 50 mails. Echt Ärgerlich! Werde das Prog wohl kaufen müssen, aber nach Benutzung weiter veräußern. EU-Recht (inzwischen über BGH in nationales Recht angepasst) lässt seit 2013 den Handel mit "gebrauchter" Software ohne Einschränkung zu.