Mal was rechtliches

  • Hallo,


    es gibt hier etwas Streit, was das Protokollieren von User Daten bzgl. Internetnutzung angeht.
    Wir haben eine Betriebsvereinbarung, die es erlaubt während der Pausen private (natürlich aber nicht pornografische, ebay-mäßige etc) Seiten aufzurufen.
    Jetzt verlangt die Personalabteilung Top Ten Listen über jene Benutzer die außerhalb der Pausen surfen und Stichprobenuntersuchungen um generell illegale Seitenaufrufe zu finden, der Betriebsrat ist einverstanden...
    Aber darf man das tatsächlich??
    Was meint ihr?

    • Offizieller Beitrag

    nein ihr dürft die TopTen nicht erstellen, da Ihr privates serven erlaubt.


    Anders sieht es aus, wenn privates Server behandelt wird wie dienstliches (muss der User unterschrieben haben).


    Gruß
    Dirk

    Rein logisches Denken verschafft uns keine Erkenntnis über die wirkliche Welt.
    Alle Erkenntnis der Wirklichkeit beginnt mit der Erfahrung und endet mit ihr.
    Alle Aussagen, zu denen man auf rein logischen Wegen kommt, sind, was die Realität angeht, vollkommen leer.
    Albert Einstein

  • Wir haben nichts dergleichen unterschrieben, nur eine Betriebsvereinbarung zu lesen bekommen, in der aber drin steht, daß das Surfen überwacht wird. "Personalleitung, Betriebsrat und IT behalten sich vor, in zyklischen Abständen die Protokolldaten zu analysieren."

  • Ich möchte das gerne nochmal nach vorne schieben, denn das ganze nimmt dramatische Züge an, weil ich mich weigere diese Statistiken zu machen.
    Jemand Rat? Erfahrungen?
    DANKE

  • Danke...
    Allerdings finde ich nicht, dass da eindeuitg gesagt wird man dürfe nicht überwachen. Da scheint es einige Grauzonen zu geben.
    Ich werde mich mal mit einem Anwalt beraten.

  • Hi Britta


    Ich habe Dir hier auch noch einen Link, der Dialis Link ergänzt:


    http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/national.htm


    .. dazu ein Ausschnitt einer Veröffentlich von Dr. jur. Johann Bizer, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein


    "Der Arbeitsvertrag bildet das rechtliche Zentrum zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aus ihm - häufig in Verbindung mit kollektivrechtlichen Vereinbarungen wie einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung - ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeitskraft nach den Weisungen des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt ist der Arbeitgeber im gegenseitigen Vertrag zur Zahlung des vereinbarten Lohnes verpflichtet.


    Ausfluss des Weisungsrechts des Arbeitgebers ist sein Recht, die Arbeitsleistung seiner Beschäftigten zu kontrollieren. Allerdings ist diese Kontrollbefugnis nicht schrankenlos: Im deutschen Betriebsverfassungsrecht beispielsweise ist ausdrücklich festgeschrieben, dass der Arbeitgeber zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte seiner Beschäftigten verpflichtet ist. Art und Umfang der Leistungskontrolle sind zudem kollektivrechtlich abgefedert, denn sie sind mitbestimmungspflichtig. Schliesslich hat auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu beigetragen, unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers auf das unbedingt erforderliche Mass zu beschränken."


    ..vielleicht hilft dir das weiter.


    gruss
    simon

  • Das scheint mir alles recht schwammig zu sein. Ich hatte gehofft jemand könnte einfach ja oder nein dazu sagen...
    Naja, vielleicht sollte ich einfach tun, was man mit aufträgt...

  • Vielleicht solltest du das erst tun, wenn dein Anwalt das abnickt. Du kannst davon ausgehen, dass du richtig Ärger bekommst, wenn du das so machst, unter den Rahmenbedingungen, die du hier geschildert hast. Die Ausrede "Aber Cheffe hats doch gesagt" wird vorm Arbeitsgericht (so es denn dazu kommen sollte) einen heftigen Lachanfall auf der Richterbank verursachen.


    Um es deutlich zu machen: das ist ein Eingriff in die Privatssphäre der Nutzer. Und Arbeitsgerichte reagieren richtig allergisch darauf. Ohne schriftliche Unbedenklichkeitserklärung eurer Juristen und ohne schriftliche Anforderung des BR solltest du da gar nix machen. Sollte sich Cheffe, der BR oder sonst jemand komisch anstellen und mit arbeitsrechtlichen Schritten drohen, lass es drauf ankommen. Du hast da verdammt gute Karten.


    Kürzlich erst beim Bekannten passiert. Er hat sich geweigert und ist abgemahnt worden. Sein Kollege hat "einfach mal gemacht" und ist geflogen, als ein User geklagt hat.


    Dein Job als Admin ist es nämlich nicht, jeder Aufforderung deines Chef, des BRs oder sonst wem still und blind zu gehorchen, sondern -insbesondere in solchen Fällen- aufzumucken und im Zweifelsfalle schlicht und ergreifend "Nein" zu sagen. Im geschilderten Fall meinte die Richterin, dass man von einem Admin erwartet, dass er sich wenigstens in so weit mit der Materie auskennt, dass er die Problematik erkennt und sich kompetenten Rat holt. Einfach "Ja" und "Amen" zu sagen verstoße wohl gegen die Sorgfaltspflicht, die Verschwiegenheitspflicht (und noch diverse andere) eines Admins, der zwangsläufig mit sensiblen Daten in Berührung kommt.

    Life is not a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well-preserved body, but rather to skid in broadside, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming "Wow, what a ride!!! :evil:
    Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen - Walter Röhrl

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Naja, vielleicht sollte ich einfach tun, was man mit aufträgt...

    ... aber nur schriftlich und über Personalrat (und / oder Jurist, falls Ihr welche im Haus habt).


    Gruß
    Dirk

    Rein logisches Denken verschafft uns keine Erkenntnis über die wirkliche Welt.
    Alle Erkenntnis der Wirklichkeit beginnt mit der Erfahrung und endet mit ihr.
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    Albert Einstein